Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende
Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter:
a) 16 für bbH 40 km/h,
b) 18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung · Vorbesitz erforderlich: NEIN Beinhaltet Klasse: AM, L
- Biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Ausbildung auf den eigenen Fahrzeug